Liquidation

Wozu wird ein Insolvenzverwalter bestimmt?

Der Insolvenzverwalter ist eine Person, die eine Lizenz hat, den Besitz zu wirtschaften, oder zu liquidieren und sanieren. Solche Lizenzen werden vom Justizministerium der Ukraine vergeben. Ein Insolvenzverwalter wird durch Wirtschaftsgericht für Durchführung von bestimmten erforderlichen Prozeduren im Rahmen eines Insolvenzverfahrens bestimmt.

Dienste eines Insolvenzverwalters (Liquidator, Besitzwirtschaftler, Sanierer) können im Laufe von bestimmten Insolvenzverfahren oder in Liquidierungsprojekten ohne Prüfung der Institution geleistet werden.

In einem Insolvenzverfahren spielt gerade der Insolvenzverwalter eine Schlüsselrolle, da seine Teilnahme laut geltender Gesetzgebung obligatorisch ist. ( Gesetz der Ukraine „Über Zahlungswiederherstellung eines Schuldners oder Anerkennung seiner Insolvenz“).

Laut Gesetz nimmt der Insolvenzverwalter an allen prozessualen Etappen der Insolvenz teil: vom Besitzwirtschaftler bis Sanierer und Liquidator. Dementsprechend kann man einen Insolvenzverwalter als einen unabdingbaren Teil der heutigen Prozedur der Insolvenz betrachten.

Wer sollte als Insolvenzverwalter eingesetzt werden?

Das Wirtschaftsgericht fordert traditionsgemäß von dem initiierenden Kreditgeber im Rahmen der Vorverhandlungen, einen beruflichen Insolvenzverwalter (unbedingt mit der entsprechenden Lizenz) als Besitzverwalter einzusetzen.

Die Kreditgeber (der Kreditgeber), die die meisten Stimmen im Kreditgeberkomitee des Schuldners haben, haben das Recht, ihre Kandidaten für Insolvenzliquidator vorzuschlagen, der die Sanierung leitet.

Unter dem Personal der Anwaltskanzlei „Bidniahin und Partner“ gibt es Insolvenzverwalter, die hochqualifiziert sind und das entsprechend hohe Niveau der Erfahrung und Kenntnisse auf dem Gebiet der Geschäftsauflösung und Insolvenzverfahren haben. Unsere Kunden finden bei uns ein fachmännisches Team, das sich ständig entwickelt und neue Tendenzen im Bereich von Liquidierung und Insolvenz der Unternehmen stets verfolgt. So helfen wir Ihnen, sogar für meist komplizierte Fragen des Insolvenzverfahrens eine passende Antwort zu finden.

 

Welche Dienstleistungen kann ein fachmännischer Insolvenzverwalter anbieten?

  • Beratung in Fragen von Liquidierung und Insolvenz;
  • Vorbereitung der Unterlagen, die notwendig sind, um die Insolvenz zu initiieren;
  • Antrag an das Wirtschaftsgericht (nur so wird das Verfahren eröffnet);
  • Aktive Teilnahme an Gerichtssitzungen;
  • Annoncierung des Insolvenzverfahrens in Medien;
  • Formierung des speziellen Kreditgeberkomitees;
  • Durchführung der Sitzungen des Kreditgeberkomitees;
  • Verfassung der Liste der Kreditgeber;
  • Durchführung des Audits des Schuldners (der Schuldner);
  • Durchführung des Liquidierungsverfahrens des Schuldners (der Schuldner);
  • Maßnahmen in der Suche nach Aktiven und Besitz des Schuldners;
  • Kontenschließung in Finanzinstitutionen (einschließlich Banken);
  • Durchführung der Inventur;
  • Besitzbegutachtung;
  • Öffentliche Versteigerung des Besitzes;
  • Balancierung (liquidatorisch);
  • Verfassung des Liquidierungsberichtes;
  • Ausschließung des Schuldners aus dem staatlichen Unternehmerregister;
  • Überführung der Finanzbücher und Statutunterlagen in Aktive und Vernichtung des Stempels.

Was kosten die Dienstleistungen des Insolvenzverwalters?

Dienstleistungen des Insolvenzverwalters werden jeden Monat seiner Tätigkeit bezahlt. Dabei werden sie in der Höhe ausgezahlt und bestimmt, die von dem Kreditgeberkomitee und dem Wirtschaftsgericht festgestellt wird. Alles Obenerwähnte ist nur dann aktuell, wenn nichts anderes in der Gesetzgebung vorgesehen wird. Der ausgezahlte Betrag darf allerdings nicht kleiner sein als zwei Mindestlöhne. Außerdem darf der Betrag nicht den durchschnittlichen Gehalt des Leiters des Schuldners überschreiten, der nach letzten zwölf Monaten der Tätigkeit des Leiters vor dem Insolvenzverfahren ausgerechnet wird.

Woher sollte man Kosten für die Bezahlung des Insolvenzverwalters bekommen, wenn das Unternehmen bankrott ist?

Laut Gesetz werden die Aufwendungen ausgeglichen oder Dienste des Insolvenzverwalters bezahlt nach der Durchführung seiner direkten Verpflichtungen in der Ordnung, die durch dieses Gesetz bestimmt wird (als Erinnerung, es geht um das Gesetz über die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit…) auf Kosten, die erhalten werden durch:

  • Kosten der Kreditgeber;
  • Versteigerung des Schuldnerbesitzes;
  • Materielle Aktive, die im Laufe der Wirtschaftstätigkeit des Schuldners erhalten wurden.

Laut geltender Gesetzgebung sind unterschiedliche Varianten von Insolvenzverfahren möglich. Die Fachleute der Anwaltskanzlei „Bidniahin und Partner“ können Ihnen die günstigsten, bequemsten Varianten anbieten, indem wir uns auf Ihre rechtliche Lage stützen und sicherlich mit individuellen Ansatz.

Ihre Wahl unserer Anwaltskanzlei wäre ohne Bedenken die richtige Lösung, so dass Sie hochqualifizierte Dienstleistungen eines erfahrenen und fachmännischen Insolvenzverwalters erhalten.