Liquidation

Für welche Unternehmer kommt diese Art der Auflösung in Frage?

Für die Subjekte der unternehmerischen Tätigkeit, die die Prüfungen durch staatliche Fonds und Finanzamt erfolgreich abschließen können, die keine Schulden gegenüber anderen Unternehmen und dem staatlichen Budget haben.

Wie verläuft die Auflösung vom Subjekt der unternehmerischen Tätigkeit?

  • Die für die Auflösung nötigen Dokumente werden vorbereitet;
  • Die notwendigen staatlichen Gebühren werden gezahlt;
  • Es werden Dokumente in die Fonds sozialer Versicherung, Steueramt eingereicht, Prüfungsakten werden vorbereitet;
  • Es werden benötigte Dokumente in die Registrierungsorgane eingereicht ( damit man später eine Anzeige über die kommende Auflösung aufgeben kann);
  • Der Stempel muss vernichtet werden;
  • Die Auflösung in den staatlichen Registrierungsorganen wird vorgenommen.

Die Auflösung beginnt mit der Entscheidung, die Tätigkeit einzustellen, die dann als Folge in den Media und im staatlichen Unternehmerregister veröffentlicht wird. Anschließend wird der Unternehmer im Arbeitsamt, im Rentenfond, im Fond für soziale Versicherung und im Finanzamt abgemeldet. Beachten Sie, dass die Registrierung der Tätigkeitseinstellung erst in zwei Monaten nach der Erscheinung der entsprechenden Mitteilung in Media möglich ist. In der Zwischenzeit müssen die Organe, die die physische Unternehmerperson abmelden, ihre Prüfung vornehmen. Auf dieser Stufe entstehen oft Probleme mit dem Finanzamt, welches die Abmeldung bis zur Tilgung aller Schulden (in Zusatzzahlungen, Strafen) verweigert.

Die Abmeldung erfolgt entweder erst nach den entsprechenden Zahlungen, oder nach dem Einspruch und deren Aufhebung. Das alles verzögert das ganze Verfahren selbstverständlich. Gleichzeitig mit den Prüfungen wird das Bankkonto geschlossen, der Stempel wird vernichtet, die Dokumente werden archiviert.

Die nächste Stufe ist Einreichen der Dokumente an den staatlichen Registrator mit dem Ziel, den Liquidierungseintrag in den Unternehmerregister einzutragen. Erst danach gilt der Prozess als vollständig abgeschlossen.

Wie schnell kann man eine physische Unternehmerperson auflösen?

Die Auflösung einer physischen Unternehmerperson kann ziemlich viel Zeit in Anspruch nehmen. Manchmal kann das auch Jahre dauern. Ja, sicherlich existiert das sogenannte Expressverfahren oder eine alternative Auflösungsprozedur des Subjekts der Unternehmertätigkeit. In diesen Fällen geht es um die Wege für die Adressenänderung, Änderungen in der Leitung oder Gründer. So wird das ganze Prozedere sehr beschleunigt. Eine juristische Beratung hilft Ihnen zu verstehen, ob dieser Weg der Auflösung für Sie in Frage kommt.

Wozu braucht man solche Dienstleistung?

Die Auflösung von Unternehmerpersonen kann auf den ersten Blick ziemlich einfach vorkommen. In Wirklichkeit ist aber alles sehr kompliziert. Die Auflösungsprozedur erfordert Kenntnisse und klares Verstehen von besonderen Details.

In dieser Hinsicht kann eine selbständig vorgenommene Auflösung ohne Vorhanden bestimmter Informationen eine langwierige Prüfung seitens Finanzamtes hervorrufen, oder viel Wartezeit in Anspruch nehmen. Geschweige denn die kaum angenehme Kommunikation mit staatlichen Amtsvertretern.

Die beste Handlungsweise, sich selbst schützen, ist Einbeziehung von Fachleuten mit großer Erfahrung in Liquidierung und Registrierung.

Welche Dokumente sind für die Durchführung der Auflösungsprozedur notwendig?

  • Nachweis (Form 4 aus dem Register) über Anmeldung des Steuerzahlers im Register (für Unternehmen und physische Unternehmerpersonen ist das ein Auszug aus dem Register, wenn angemeldet seit Juli 2013);
  • Steuer- und Fondsberichte (für die Dauer der Tätigkeit);
  • Steuerzahlerbescheinigung (inklusive vorhergehende Jahre), Lizenz usw.;
  • Bestätigungen der Anmeldung ( vom Rentenfond, Arbeitsamt, Sozialversicherungsamt für Arbeitsunfälle, Sozialversicherungsamt für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit);
  • Zahlungsnachweis über die einheitliche Steuer (wenn vorhanden);
  • Lohnauszahlungsnachweise für Mitarbeiter (wenn vorhanden);
  • Das staatliche Registrierungszertifikat (im Original);
  • Das Buch der Registrierung der Einkünfte und Auskünfte (Form 10);
  • Arbeitsvertrag (wenn Mitarbeiter vorhanden);
  • Bestätigung über Bankkontoschließung;
  • Stempel (wenn vorhanden);
  • Kontoauszug (wenn vorhanden);
  • Kopie von Steueridentifikationsnummer, vom Pass;
  • Scheckbücher usw.

Für die Personen, die diese Prozedur selbständig durchmachen wollen, schlagen wir folgende Leistungen vor:

  • Nachweisausstellung über Schuldenfreiheit vor Steueramt und Rentenfond;
  • Verfassung des Beschlusses über die Tätigkeitseinstellung;
  • Eintragung der Benachrichtigung über die Auflösung in den staatlichen Register;
  • Beratung auf beliebigen Stufen des Auflösungsverfahrens;
  • Schreiben an den staatlichen Registrator;
  • Schließung der Bankkonten;
  • Vernichtung der Stempel.

Bitte beachten Sie, dass die folgende Liste der Dokumente je nach den Merkmalen der einzelnen Liquidationsverfahren variieren kann.

 

Wie werden die Kosten berechnet, und was kosten die Dienstleistungen für die Auflösung vom physischen Unternehmersubjekt (von physischer Unternehmerperson)?

Auf die Kostenbildung wirken verschiedene Faktoren. Jeder Fall, jedes Schreiben wird einzeln bewertet. Die endgültigen Kosten werden ausschließlich dann berechnet, wenn man den Auftrag des Klienten, sein Projekt, Terminvorstellungen und Arbeitsvolumen eingeschätzt hat.

Füllen Sie bitte das unten angegebene Formular und wir setzten uns mit Ihnen in Verbindung.