GmbH – Gesellschaft mit begrenzter Haftung ist heutzutage die günstigste, bequemste und am meisten universale Wirtschaftsform von allen, die in der Ukraine gestattet sind. Wenn aber bei der Anmeldung einer physischen unternehmerischen Person die Registrierung ziemlich einfach ist, so gibt es bei der Anmeldung einer GmbH viele Schwierigkeiten. Deshalb, wenn man nicht alle Details beachtet, kann man die erfolgreiche Entwicklung des Geschäfts beeinträchtigen.
Eine GmbH kann von einer oder von mehreren Personen gegründet werden, wobei das Gründungskapital in Anteile geteilt ist. Die Größe von Anteil wird durch Statutsgrundsätze bestimmt und geregelt. Laut geltender Gesetze kann die Zahl der Gründer nicht mehr als 10 Personen betragen.
Vorteile der Anmeldung einer GmbH:
- Mögliche Registrierung mehrerer Gründer
- Keine Einschränkungen bezüglich des Höchst- oder Mindestsatzes für den Gründungsfond
- Verantwortlichkeit der Gründer gemäß des Anteils im Gründungskapital
- Vereinfachte Möglichkeit, die Gründergruppe zu verlassen und den Gründungsanteil auszuführen, im Vergleich mit anderen Formen der Geschäftsführung
- Die Registrierungsprozedere verläuft sehr schnell und erfordert viel weniger Unterlagen
Unterlagen, die für die Registrierung einer GmbH erforderlich sind, falls der Gründer eine physische Person ist:
- Notariell beglaubigte Vollmacht für die Interessenvertretung der GmbH in staatlichen Ämtern bei der Anmeldung des wirtschaftenden Subjekts mit der Unterschrift des Direktors;
- Passkopie der Person, die ukrainische Bürgerschaft besitzt und der Gründer ist, oder des ausländischen Bürgers (Kopie mit Übersetzung), oder Kopie der Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Person keine oder nicht ukrainische Bürgerschaft besitzt;
- Passkopien der ukrainischen Bürger, die leitende Positionen in der GmbH besetzen;
- Kopien der Nachweise über Verleihung der Identifikationsnummern von dem Gründer und von den leitenden Personen.
Unterlagen, die für die Registrierung einer GmbH erforderlich sind, falls der Gründer eine juristische Person ist:
- Protokoll der Vollversammlung der Teilnehmer (Gründerbeschluss) über das Eintreten in die Gründergruppe der GmbH;
- Photokopien (zwei) vom Registrierungszeugnis der juristischen Person;
- Photokopie des Auszugs aus dem Statistischen Amt;
- Photokopie des Statuts der juristischen Person;
- Inventurliste der Vermögensgegenstände, die zum Gründungskapital eingeschlossen werden, falls es aus Vermögensgegenständen bestehen soll;
- Papiere, die die Vollmacht der Person bestätigen, die im Namen der juristischen Person, des Gründers Dokumente unterschreiben soll ( Vollmacht vom Direktor, Ernennungsbestätigung des Direktors);
- Auszug aus dem einheitlichen staatlichen Register, der die Auskunft über die juristische Person bestätigt, die die GmbH gründet.
Unsere Anwaltskanzlei bietet Dienstleistungen für eine schlüsselfertige Registrierung der GmbH. Die Dienstleistungen für Registrierung einer GmbH beinhalten:
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| Anmeldungsprozedur der GmbH-Registrierung im Einheitlichen Register | Verfassung der Gründungsdokumentation für die GmbH | Ausfertigung des Stempels für die GmbH |
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| Analyse der GmbH-Listen im Register bezüglich Bestehen anderer Strukturen mit dem gleichen Namen | Anmeldung der GmbH im Statistischen Amt | Anmeldung der GmbH im Finanzamt |
Nach der Anmeldung der GmbH bekommen Sie den entsprechenden Auszug aus dem Einheitlichen Staatlichen Register der juristischen Personen und der körperlichen Unternehmerpersonen. Ihre GmbH muss dann auf Grundlage des allgemeinen Besteuerungssystems wirtschaften. Wenn Sie aber später wünschen, können Sie auch auf das vereinfachte Besteuerungssystem wechseln oder Mehrwertssteuerzahler werden. Danach ist der Direktor der GmbH verpflichtet, das Unternehmenkonto in einer Bank zu eröffnen.





