Registrierung

Ein Privatunternehmen kann nur in dem Zivilgesetzbuch erwähnt werden. Das ist ein Unternehmen, das seine Tätigkeiten wie folgt ausführt:

Auf Grundlage des Privatbesitzes einiger Personen (Staatsbürger) oder einer Person, mit oder ohne Arbeitnehmer;
Auf Grundlage des Besitzes einer juristischen Person, des wirtschaftlichen Subjekts.

Als Gründer eines Privatunternehmens gelten körperliche Personen, ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl, oder eine einzelne juristische Person.

Ein Privatunternehmen gilt als angemeldet, seit es in dem einheitlichen staatlichen Register eingetragen ist.

Fachleute unserer Anwaltskanzlei bieten folgende Dienstleistungen in Anmeldung eines Privatunternehmens:

  • Ausarbeitung, Verfassung von Statutunterlagen (Statut, Beschluss über Gründung);
  • Durchführung der staatlichen Anmeldung des Privatunternehmens;
  • Erhaltung des Auszugs aus dem statistischen Amt, Stempelfertigung;
  • Hilfe bei der Anmeldung im Steueramt;
  • Hilfe bei der Anmeldung im Pensionsfond als Zahler des einheitlichen Betrags für die staatliche soziale Pflichtversicherung.

 

Unterlagen, die für die Anmeldung eines Privatunternehmens erforderlich sind:

  • Eine Passkopie ( des ukrainischen Staatsbürgers, Gründers des Privatunternehmens), des ausländischen Bürgers (mit genauer Übersetzung), Kopie der Aufenthaltserlaubnis für Personen ohne Staatsangehörigkeit;
  • Kopien der ukrainischen Staatsbürger, die leitende Positionen besetzen;
  • Kopien der Bescheinigungen über Verleihung der Identifikationssteuernummer von Besitzern und leitenden Personen;
  • Eine Vollmacht für die Vertretung des Privatunternehmens während der staatlichen Anmeldung des wirtschaftlichen Subjekts mit der Unterschrift des Direktors;
  • Nach der Durchführung der staatlichen Anmeldung ist der Mietvertrag des Privatunternehmens erforderlich.