In komplizierten Fällen, besonders dann, wenn das Gerichtssystem unseres Landes ratlos ist, ist der einzige Organ, der Ihnen auch Verteidigung Ihrer Freiheiten und gesetzlichen Rechten gewähren kann, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die praktische Erfahrung, die unsere Anwälte in vielen Jahren ihrer Arbeit gesammelt haben, ermöglicht es unseren Juristen, Interessen von einfachen Bürgern und Unternehmern in dieser gerichtlichen Instanz erfolgreich zu verteidigen.
Bevor man sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wendet, schätzt man die Wahrscheinlichkeit eines positiven Resultats als sehr niedrig ein, und denkt, dass auch nicht jeder Fall vor Gericht angenommen wird. So erreichen nur wenige Menschen die Gerechtigkeit, wo dann viele Tausende leer ausgehen. Dem ist es aber nicht so. Die meisten Ersuchen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte werden durch die unfachmännische Fassung von diesen Ersuchen abgelehnt. Durch eine ungenügende, schwache rechtliche Vorbereitung. Wenn Sie sich für die Hilfe an unsere Anwälte wenden, bekommen Sie ohne Zweifel die beste juristische Beratung von den Fachleuten, die an solchen Prozessen mehrmals teilgenommen haben und ebenso viele beste Ergebnisse erzielt haben.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein internationaler Gerichtshof mit dem Sitz in Frankreich (Straßburg). Dazu gehören so viele Richter, wie viele Teilnehmerländer auch die Menschenrechtskonvention akzeptiert haben, (d.h. 47). Die Richter in EGMR sind völlig unabhängig von ihren Ländern.
Während der Gerichtsverhandlungen wird der Gerichthof von dem Sekretariat unterstützt, das hauptsächlich aus Juristen, EU-Bürgern, besteht, die auch völlig unabhängig sind.
Zu den Dienstleistungen unserer Juristen zählen:
- Sammlung der praktischen Fällen des EGMR für die betreffende juristische Problematik;
- Analyse der Materialien und Voreinschätzung des Falles auf die Entsprechung den Anforderungen von der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). (Möglichkeit oder Unmöglichkeit der Einreichung der Dokumente vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg);
- Verfassung rechtlich fachmännischer Ersuchen vor den Europäischen Gerichtshof;
- Beratungen in Verfassung von Ersuchen;
- Korrekturen in den Texten von Ersuchen, die von anderen Anwälten vorbereitet wurden, so dass sie den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention entsprechen;
- Teilnahme der Anwälte in den Verhandlungen des Europäischen Gerichtshofes;
- Juristische Begleitung des Vollzugs nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes.